
Kaufuntersuchung
Definition des Untersuchungumfanges
Zu Beginn jeder Kaufuntersuchung muss erst ein Mal der Untersuchungsauftrag für den Tierarzt definiert werden. Dazu gibt es den allgemeinen und den speziellen Vertragsteil. Im allgemeinen Teil ist der Leistungsumfang der Untersuchung beschrieben und zusätzlich müssen Sie als Auftraggeber hier den Preis des Pferdes eintragen. Dies ist notwendig geworden, da die Versicherungen die Preise für den Tierarzt immer mehr angehoben haben und ein teures Pferd kostet auch mehr Versicherungsgebühr. Dies ist vergleichbar mit den prozentualen Kosten bei dem Abschluss Ihrer Lebensversicherung. Neben der Versicherung ist dem Tierarzt wichtig zu wissen welchen Wert das Pferd hat, um auch für einen ausreichenden Haftungsschutz zu sorgen. Häufig sind Haftungssummen in Untersuchungsverträgen eng begrenzt (25.000 bis 50.000 €). Das kann zu Ihrem Nachteil sein und wir müssen auch aufpassen, dass der Versicherungsschutz für die Haftungssumme ausreichend ist. Deshalb benötigen wir die Wertangabe, um Sie rechtzeitig auf zu geringe Deckungen hinweisen zu können. Da die Versicherungskosten sich mit einer höheren Deckungssumme erhöhen, müssen wir ab einem Wert von mehr als 5.000 € zusätzlich eine prozentuale Kostenerhöhung in Höhe von 0,6 % des Wertes einfordern.
