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Gebührenordnung GOT
Gebührenordnung für Tierärzte GOT
Die Gebührenordnung für Tierärzte ist gesetzlich geregelt. Im Downloadbereich gibt es einen Link, der Sie direkt zum entsprechenden Bundesgesetzblatt führt. Jeder Tierarzt ist daher gezwungen, sich an diese gesetzliche Regelung zu halten. Man unterscheidet den einfachen bis dreifachen Satz der Gebühren. Der einfache Satz darf nie unterschritten werden. Wie jedes Gesetz ist auch die Gebührenordnung kurz GOT genannt nicht leicht zu lesen. So gibt es dort keine pauschalen Regelungen, wie z.B. die „Kastration eines Hengstes“.
Unter GOT Punkt G 5.1. ist zwar die Kastration des zweijährigen und älteren Pferdes mit € 50.- angegeben.
Aber diese Zahl stellt nur den einfachen Satz für die Arbeitskraft des Chirurgen bei einer komplikationslosen Kastration dar. Dem müssen alle Dinge wie z.B. Voruntersuchung, rektale Untersuchung, Allgemeine Untersuchung für die Narkose, Blutbild, Vollnarkose, Ablegen, Nachversorgung, stationäre Unterbringung, etc. plus alle verbrauchten Medikamente und Materialien hinzugerechnet werden.
Am Schluss kommt dann noch die Mehrwertsteuer hinzu. Durch diese Aufschlüsselung ist es gar nicht so einfach einen klaren Überblick zu erhalten. Wir wissen, dass die Liebe zum Tier auch manchmal zwangsweise seine wirtschaftlichen Grenzen hat. Daher bemühen wir uns Sie im Vorfeld über die möglichen Kosten zu informieren. Für die meisten Standard-Operationen haben wir uns die Mühe gemacht entsprechend der GOT eine Kostenkalkulation aufzustellen. Damit haben wir die Möglichkeit Ihnen schon im Vorfeld einen relativ genauen Überblick zu verschaffen.
Fragen Sie uns ruhig! Durch die Veränderungen der Gesellschaft und sicher auch wegen der gesamt-wirtschaftlichen Situation kommt es immer häufiger vor, dass telefonisch Preise von Pferdebesitzern abgefragt werden. Dies ärgert viele Tierärzte, da es Zeit kostet solche Fragen zu beantworten und viele Tierbesitzer dabei vergessen, den Preis mit der Qualität der Arbeit zu vergleichen.
Es muss sicher ein anderer Preis kalkuliert werden, wenn man ein hypermodernes Röntgengerät verwendet oder wenn während der Vollnarkose verschiedene Überwachungs-maßnahmen durchgeführt werden, wie EKG, invasive Blutdruckmessung, Messung der Blutgase, etc. anstatt auf Teile davon oder alle zu verzichten. Leistung hat in der Medizin ihren Preis und man muss vielleicht zwischen kostenbewußten Arbeiten und billigen Angeboten unterscheiden.
